Russland: Gesetz zum Schutz intellektueller Rechte in sozialen Netzwerken

Am 1. August 2013 trat in Russland das Bundesgesetz zum Schutz intellektueller Rechte in sozialen Netzwerken in Kraft. Das Gesetz fügt Korrekturen in bereits bestehende Normen des Urheberrechts ein. Es dient dem Schutz der Urheberrechte an Videoproduktionen im Internet. Die vom Gesetzgeber gewählte Methode des Vorgehens gegen Urheberrechtsverletzungen ist die Sperrung der Internetseiten, die widerrechtlich Filme, Videos und diesbezügliche Informationen beinhalten. Die Maßnahmen werden auf Gesuch des Rechteinhabers durchgeführt und setzen kein gerichtliches Urteil voraus. Über das Löschen widerrechtlicher Inhalte entscheidet ausschließlich das Moskauer Stadtgericht. Weitere Informationen über das Gesetz zum Schutz intellektueller Rechte in sozialen Netzwerken können dem nachfolgenden Link entnommen werden.

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