Die von Doktoranden und Studenten produzierte Serie will auf Sicherheitsrisiken des digitalen Alltags aufmerksam machen und diese auch erklären. Dafür konnten die Informatiker der Universität des Saarlandes sogar Apple-Gründer Steve Wozniak gewinnen. Die Jury des Hochschulwettbewerbs 2014 „Mehr als Bits und Bytes – Nachwuchswissenschaftler kommunizieren ihre Arbeit“ hat das Projekt nun als beste Umsetzung mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Damit
Die Artikel 29-Datenschutzgruppe – ein unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission- hat 26. November 2014 eine Stellungnahme zum Thema „das Recht auf Vergessenwerden“ am verabschiedet. Die Stellungnahmen der Gruppe sind nicht bindend, spiegeln aber die Einschätzungen der nationalen europäischen Datenschutzbehörden wieder, in diesem Fall in Bezug auf das Recht auf Löschung und auf das „Google-Spain-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (vom 13.5.2014, Az.: C
Bedingt durch wohl erhebliches Misstrauen gegenüber Webseiten versuchen Unternehmen nunmehr, durch sogenannte Sicherheits-Siegel ihre Webseiten vertrauenswürdiger zu gestalten. Vier Forscher der Universität Leuven in Belgien und der Stony Brook University in New York haben zu zehn Anbietern von Sicherheits-Siegeln eine Studie verfasst. Mit dieser Studie sollte die Zuverlässigkeit der Webseiten-Siegel geprüft werden. Laut der Studie wurden erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. Die
In England wurden Ende 2013 Filterlisten eingerichtet, die bestimmte Webseiten sperren. Ursprünglich sollte primär der Jugendschutz sichergestellt werden, indem vor allem pornografische Inhalte geblockt werden. Eine ähnliche Idee gab es in Deutschland, als DNS-Sperren für Kinderpornografie eingeführt werden sollten. Hier wurden von Seiten Sachverständiger immer wieder Bedenken gegen den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur geäußert. Diese lade geradezu zum Missbrauch ein.Als Gefahr
Die 1 & 1 Mail & Media GmbH darf Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten, die lediglich auf weitere Informationsquellen verweist. Die auf dem Portal web.de genannte Mailadresse entpuppte sich als „toter Briefkasten“: Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass eine „unmittelbare Kommunikation“ im Sinne des § 5 I Nr.
Möglicherweise könnten nun kleinere Suchmaschinenbetreiber durch die Gratislizenz, die die VG Media für Google erteilt hat, benachteiligt sein. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft dies, denn die Verwertungsgesellschaften seien bei der Vergabe solcher Lizenzen an das Gleichbehandlungsgebot gebunden. Dem aber widersprechen die unterschiedlichen Tarife für Google bzw. andere Anbieter. http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-patentamt-prueft-benachteiligung-der-google-konkurrenz-1411-110552.html Nun schaltet sich auch der Bundestag in die Debatte ein.
Weihnachtszeit ist Adventskalenderzeit. Wie in den Jahren zuvor bietet der Verein Musikpiraten e.V. wieder einen musikalischen Adventskalender mit sogenannten Creative Commons-Songs an. 24 Mal-Türchen warten darauf geöffnet zu werden, hinter jedem verbirgt sich ein Song, der irgendetwas mit Weihnachten, mit der Weihnachtszeit oder mit dem Winter zu tun hat. Wie bei den Musikpiraten nicht anders zu erwarten, gibt es nur
Am Freitag, 12. Dezember 2014, um 12 Uhr findet auf dem Saarbrücker Campus (MBA School, Gebäude A5 4, Raum 2.06) eine Informationsveranstaltung über Karrieremöglichkeiten in den Europäischen Institutionen statt. Die Veranstaltung richtet sich an Studenten und Doktoranden aller Fachrichtungen. Wie wird man EU-Beamter? Wie läuft das Auswahlverfahren? Welche möglichen Karrierewege bieten die EU-Institutionen? Diese sind die Stichpunkte des Vortrages der
In der Wissenschafts-Matinee und -Soiree, die das WissenschaftsForumSaar e.V. in unregelmäßigen Abständen veranstaltet, präsentieren Forscher aus dem Saarland Resultate ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Die nächste Matinee findet am Sonntag, 7. Dezember, um 11 Uhr statt. Veranstaltungsort ist der Festsaal Bergmannsheim in Ensdorf (Saarlouiser Str. 4). Die Professoren Georg Borges und Christoph Sorge von der Saar-Uni informieren über die Risiken des Onlinebankings
Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen technische Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele ihrerseits Schutz genießen. Die Klägerin produziert und vertreibt Videospiele und Videospiel-Konsolen, darunter die Konsole "Nintendo DS" und zahlreiche dafür passende Spiele. Sie ist Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte an den Computerprogrammen, Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerken, die Bestandteil der Videospiele sind. Der Beklagte hat durch unberechtigten Vertrieb