EU-Datenschutzverordnung: Recht auf Vergessen werden

Die Justizminister der EU haben sich in Luxemburg auf eine neue Datenschutz-Verordnung geeinigt, die Internetnutzern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten einräumt. Unter anderem sollen Nutzer ihre personenbezogenen Daten in Internet löschen lassen können. Nächste Woche sollen Verhandlungen diesbezüglich mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission beginnen, um einen Entwurf zu erarbeiten. Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/recht-auf-vergessen-schutz-vor-google-und-facebook-1.2522321 Hintergrund-Artikel auf der Website von Bayern 2: http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/notizbuch/datenschutz-eu-europa-gesetz-100.html

Link der Woche: iuscivile.com

Die Website iuscivile.com der University of Glasgow School of Law stellt Quellen und Literatur zum römischen Recht zur Verfügung und informiert über Lehre, Studium und Forschende in diesem Bereich. Die Website ist auf Englisch und auf Deutsch verfügbar. Nutzer sind dazu aufgerufen, dem Verantwortlichen der Website jegliche Materialien oder Informationen zukommen zu lassen, die von Interesse für andere Nutzer sein könnten.

SR-Bericht zur Vollversammlung an der Universität des Saarlandes

Auf der Website des SR findet sich ein Bericht zur Vollversammlung aller Studierender an der Universität des Saarlandes, wegen der vom Land verhängten Sparmaßnahmen. Dort wird knapp zusammen gefasst, wie die Sitzung im Audimax verlief. Außerdem wird auch über die anschließende Mahnwache berichtet.    Bericht: http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/politik_wirtschaft/uni_sparmassnahmen_proteste_studenten100.html

Vortrag von Prof. Gregor Urbas

Gregor Urbas, Associate Professor of Law an der University of Canberra, wird auf Einladung des Lehrstuhls von Prof. Dr. Fehige und der juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik am 19.06. um 14:15 im Bioinformatik-Gebäude E2.1, Raum SR 001, einen Vortrag zum Thema "Applying the Harm Principle to Cyberspace" halten. Alle Interessenten sind dazu herzlich eingeladen. Quelle: http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/sorge/

Dashcam-Videos im Zivil­pro­zess: Beim AG Nürn­berg (mitt­lerweile) ja!

In Sachen Dash­cams tut sich wieder etwas. captain-huk.de weist auf ein neues Urteil des AG Nürn­berg (vom 08.05.2015, Az. 18 C 8938/14) hin. Nach­dem die Gerichte bis­her bezüg­lich der Beweis­ver­wer­tung ent­spre­chen­der Video­auf­nah­men recht zurück­hal­tend waren, las­sen mehr und mehr Gerichte die Auf­nah­men als Beweis­mit­tel zu; ob (wie das AG Nien­burg) im Straf­pro­zess oder, wie hier, das AG Nürn­berg in einer

Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes

Der Innenausschuss hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition habe das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4096 – PDF, 445 KB) in modifizierter Fassung verabschiedet. Zuvor habe der Ausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen. Ziel des Gesetzesentwurfes

Etwas zum Schmunzeln: Mit Facebook nicht über Los!

Ein unter Bewährung stehender Verurteilter kann mit Facebook-Einträgen so gegen ein ihm auferlegtes Kontaktaufnahmeverbot verstoßen, dass der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt ist. Das hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.05.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Gegen den 1979 geborenen Verurteilten aus Löhne verhängte das Landgericht Bielefeld 2009 wegen versuchten

Vorratsdatenspeicherung: Abstimmung vertagt

Nach Wochen der Kritik an der Bundesregierung und ihren Plänen zur Wiedereinführung der hoch umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, soll über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung doch erst nach der parlamentarischen Sommerpause abgestimmt werden (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-stimmt-erst-im-Herbst-ueber-Vorratsdatenspeicherung-ab-2685880.html). Zuletzt hatten die Branchenverbände eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., BREKO, VATM, ANGA sowie die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) die Vorsitzenden der beteiligten Bundestagsausschüsse in ein einem

Adblocker (weiterhin) nicht wettbewerbswidrig

Nach dem das LG Hamburg eine wettbewerbswidrige Behinderung durch Adblocker mit Urteil vom 21.04.2015 (Az.: 416 HK O 159/14) verneint hat,  verneint auch das LG München mit Urteil vom 27.05.2015 einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch AdBlock Plus. In der Urteilsbegründung  stellt das Gericht fest, dass es an einem fehlenden Wettbewerbsverhältnis wie auch einer gezielten Behinderung fehlt.  „Es kann keine

blog.burhoff.de

In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren- rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz. Es handelt sich aus Sicht der Redaktion des Internetprojekts um eine fundiertes Angebot, das fast täglich erweitert wird.  Zum Blog: http://blog.burhoff.de/