Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes

Der Innenausschuss hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht.
Gegen die Stimmen der Opposition habe das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4096 – PDF, 445 KB) in modifizierter Fassung verabschiedet. Zuvor habe der Ausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen.
Ziel des Gesetzesentwurfes sei es, die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern. Die Vorlage enthalte u.a. Anforderungen an die IT-Sicherheit sog. "Kritischer Infrastrukturen", also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Deren Betreiber sollten dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollten dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Betreiber leisteten insoweit durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen "ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück", heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig werde die Beratungsfunktion des BSI in diesem Bereich gestärkt.
Entschließungsantrag vom 10.06.15: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805127.pdf