
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den letzten Wochen verstärkt gegen Anbieter und Käufer von verbotenen Spionagekameras vorgegangen ist. Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Bundesnetzagentur war § 90 TKG, der es verbietet Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer