
Sowohl in der Redaktion des Internetprojekts, als auch in den Medien, war bisher unklar wie die Bundesregierung die Abschaffung der Störerhaftung umsetzen wird. Inzwischen hat die Koalition mit einem verbesserten Entwurf nachgelegt, der die offenen Fragen klären soll. Der geänderte Gesetzesentwurf schützt den WLAN-Anbieter jedoch nur vor Schadensersatzansprüchen nicht jedoch vor Unterlassungsansprüchen, so dass die Rechtsunsicherheit bei Unterlassung bestehen bleibt. Zu dieser Problematik