Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Telekommunikationsdiensteanbieter Unitymedia wegen der von diesem verwendeten Klauseln in Privatkundenverträgen abgemahnt (http://www.verbraucherzentrale.nrw/kunden-router-werden-ungefragt-zu-wifi-hotspots–unitymedia-kassiert-abmahnung). Hintergrund der Abmahnung ist das Vorgehen des Anbieters beim Ausbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes für alle Unitymedia-Kunden. Unitymedia verlangt von seinem Kunden einen aktiven Widerspruch, wenn diese nicht damit einverstanden sein sollten, dass auf den heimischen Kundenrouter ein zweites WLAN-Signal aufgeschaltet wird, über den
