
Nachdem der EuGH in seinem Urteil vom 06.10.2015 (C-362/14) die Regelung in Art. 3 der Entscheidung 2000/520 für unwirksam befand und damit das Safe Harbor-Abkommen kippte, besteht die Möglichkeit, dass der EuGH – wie es von Experten erwartet wurde – sich bald wieder mit Fragen des Datentransfers von der EU in die USA wird befassen müssen. In einer kurzen Mitteilung (https://www.dataprotection.ie/docs/25-05-2016-Statement-by-this-Office-in-respect-of-application-for-Declaratory-Relief-in-the-Irish-High-Court-and-Referral-to-the-CJEU/1570.htm) äußert das Büro des irischen