Österreich: OLG Wien hebt Netzsperren auf

In einem aktuellen, noch nicht veröffentlichten, Urteil hebt das
Oberlandesgericht Wien eine Einstweilige Verfügung auf, die eine Reihe
von Internet-Providern zur Sperre der Seiten thepiratebay.se,
isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to verpflichtet hatte. Somit steht den
betroffenen Internet-Kunden der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort
wieder offen. Schon kurz vor dem österreichischen Gerichtsbeschluss
hatte auch der deutsche Bundesgerichtshof die Aufhebung der Sperre der
Webseiten 3dl.am bzw. goldesel.to beschlossen und argumentierte, dass
die Musikindustrie nachweisen müsse, dass sie zumutbare Nachforschungen
über den tatsächlichen Rechteverletzer unternommen habe, bevor sie an
die Provider herantreten kann, um Sperren zu fordern.

Quelle:
https://www.ispa.at/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailansicht/presseansicht/detail/oberlandesgericht-wien-hebt-netzsperren-auf.html

Urteil des BGH im Fall „Goldesel“:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73491&pos=0&anz=1