Nachdem 2014 die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU gekippt worden war, baten schwedische und englische Gerichte die Bedeutung für die nationalen Gesetze zu klären. Der Generalanwalt Øe veröffentlichte dazu nun seinen Schlussantrag. Meist folgt das Gericht den Empfehlungen des Generalanwalt. Øe ist der Meinung, anlasslose Vorratsdatenspeicherung (also auch solche wie sie in Deutschland zur Zeit existiert), kann erlaubt sein, muss dafür aber
