Auf Laptops und Smartphones speichern und organisieren Menschen inzwischen ihr gesamtes Leben – geschützt durch ein Passwort oder eine Geheimnummer. Diese sind jedoch oft nicht sicher, da Nutzer sie falsch wählen oder schlecht aufbewahren. Mit so genannten biometrischen Merkmalen wie Fingerabdruck, Stimme oder Iris kann man sich heute schon einfacher und sicherer ausweisen. Informatiker der Universität des Saarlandes und der
Am Donnerstag, den 19. Mai, wird im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquium Saarbrücken von Univ.-Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M (Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht) ein Vortrag zum Thema "Die Regulierung der IT-Sicherheit: Lösungsansätze und offene Baustellen in Deutschland und Europa" gehalten. Der Vortrag findet um 18.00 c.t. in Gebäude B4 1, HS 0.07 statt. Weitere Informationen: http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/klement/kolloquium/naechste-vortraege.html
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht verpflichtet ist, die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung zu befolgen. Deshalb hat er Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Ziel dieser Klage ist insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen kann. Das Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Das Westminter Magistrates‘ Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love seine Passwörter nicht an die National Crime Agency, die etwa den Stellenwert des deutschen BKA hat, übergeben muss. Hintergrund ist ein Zivilverfahren, in dem Love die Herausgabe mehrerer beschlagnahmter Geräte von der Behörde verlangt. In Großbritannien gibt es zwar ein Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act, RIPA
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an. Gemeint sein dürfte, die Ausdehnung der Accessprovider-Privilegierung auf bislang nicht privilegierte private Anbieter von Internetzugängen. Der Bundesgerichtshof hatte in den zurückliegenden Jahren in den Urteilen "Sommer unseres Lebens" vom 12.05.2010 (I ZR 121/08; JurPC Web-Dok. 114/2010, abrufbar unter http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20100114) und "Morpheus" vom 15.11.2012 (I ZR 74/12; JurPC
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar. Vorausgegangen war ein Referentenentwurf vom 23.09.2014 (abrufbar hier). Es ist beabsichtigt, die elektronische Aktenführung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei ist diese Form der Aktenführung bis zum 31.12.2025 lediglich optional und erst ab

Der EuGH startete am 11.05.2016 seine erste App für Smartphones und Tablets. Wie in der Pressemitteilung 51/16 mitgeteilt wird, ist die App in 23 Sprachen der Union verfügbar und umfasst mehrere Rubriken, die den Zugang zur Rechtsprechung, zu Pressemitteilungen und dem Gerichtskalender sowie eine Suche eröffnen. Die App kann über Google Play und den App Store von Apple bezogen werden. Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=eu.europa.publications.cjeu App Store: https://itunes.apple.com/us/app/cvria/id1099088434?ls=1&mt=8

Auf dem Legal Tech Blog schreibt Rechtsanwalt Dr. Micha-Manuel Bues über die Rechtsinformatik, juristisch-technische Innovationen und Rechtsinformatik Startups. Auf der ansprechend gestalteten Webseite beschäftigt er sich in deutscher und englischer Sprache mit Fragen, wie Rechtsinformatik den Zugang zum Recht für geflüchtete Menschen erleichern kann (http://legal-tech-blog.de/help-refugees-with-legal-tech) oder stellt das Startup advocado vor, dass Online-Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte anbietet.

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den letzten Wochen verstärkt gegen Anbieter und Käufer von verbotenen Spionagekameras vorgegangen ist. Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Bundesnetzagentur war § 90 TKG, der es verbietet Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer
Digitale Medien eröffnen in der Bildung neue Möglichkeiten, stellen zugleich aber auch Lehrende und Lernende vor neue Herausforderungen. Beim Nationalen IT-Gipfel im November in Saarbrücken stehen „Digitalisierung und Bildung“ im Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund laden die Professoren Silke Ladel (Lehrstuhl Fachdidaktik Mathematik Primarstufe), Julia Knopf (Lehrstuhl Fachdidaktik Deutsch Primarstufe) und Armin Weinberger (Lehrstuhl für Bildungstechnologie und Wissensmanagement) alle Interessierten ein