Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur
weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vorgelegt. Der
Gesetzentwurf ist hier abrufbar. Vorausgegangen war ein Referentenentwurf vom 23.09.2014 (abrufbar hier). Es ist beabsichtigt, die elektronische Aktenführung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei ist diese Form der Aktenführung bis zum
31.12.2025 lediglich optional und erst ab dem 01.01.2026 vorgesehen, neu
anzulegende Akten ausschließlich elektronisch zu führen.