
Die Bundesnetzagentur hat nun eine genauen Katalog zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung herausgegeben. Dort findet sich eine detaillierte Beschreibung der Bedingungen. Der Entwurf ist im Amtsblatt der Behörde veröffentlicht: ABl. BNetzA vom 18.05.2016, Mit.-Nr.: 627, S. 1253 ff.: Veröffentlichung des Entwurfs „Katalog von technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 (BGBl. I S.