
Das Bundesarbeitsgericht hat Betriebsräten in seinem jüngsten Urteil ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers zugesprochen: Sofern Nutzer Postings über einzelne Mitarbeiter des Arbeitgebers abgeben können, müssen die Arbeitnehmervertreter der Kommentarfunktion ausdrücklich zustimmen. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in Bezug auf die sozialen Netzwerke. Im konkreten Fall ging es um die Facebookseite