
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. April 2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet. Dabei soll das neue Gesetz das deutsche Recht der europäischen Datenschutzgrundverordnung anpassen, die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Die die Neufassung wird vor allem aufgrund ihrer schweren Verständlichkeit und fehlender Struktur kritisiert, teils wird sie sogar für europarechtswidrig erachtet. So haben Datenschutzaufsichtsbehörden