
Aus einem von netzpolitik.org veröffentlichten Gesetzentwurf der großen Koalition geht hervor, dass in Zukunft auch bei Alltagskriminalität der Einsatz von Staatstrojanern (sog. Quellen-TKÜ) zugelassen werden soll. Demnach soll der Katalog der Straftaten, bei denen ein Einsatz dieses Mittels zulässig ist auf 38 Straftaten ausgeweitet werden (vgl. Neufassung des § 100a StPO). Darüber hinaus soll die „Online-Durchsuchung“ bei der das betroffene