
Das OVG Münster hat am 19.10.2017 entschieden, dass das Internetportal „www.fahrerbewertung.de„, auf dem das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern mittels eines Ampelschemas bewertet werden kann, in seiner aktuellen Form datenschutzrechtlich unzulässig ist. Die Landesbeauftrage für Datenschutz in NRW sah in der Gestaltung der Plattform einen Verstoß gegen das BDSG und hatte der Portalbetreiberin unter anderem aufgegeben, die Plattform so umzugestalten, dass nur