Vortragsreihe informiert über Datenschutz in der Praxis

Der Datenschutz stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz bringen viele Änderungen mit sich. Es ist wichtig, hier am Ball zu bleiben, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Welche Daten dürfen gesammelt und ausgewertet werden? Welche müssen dokumentiert oder gar gelöscht werden? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich stellen. In der öffentlichen Vortragsreihe

Juni 2017: kuketz-blog.de

Der Kuketz-Blog ist nach eigener Aussage eine Informations- bzw. Austauschs- Plattform für Menschen, die sich kritisch mit den Themen »IT-Sicherheit« und »Datenschutz« befassen möchten. Im Fokus der veröffentlichten Beiträge stehen neben der Wissensvermittlung und Sensibilisierung vor allem die praktikable Umsetzbarkeit der dargestellten Informationen. Dabei legt der IT-Experte Mike Kuketz großen Wert auf journalistische Unabhängigkeit und die freie Zugänglichkeit aller Informationen.

Europäisches Parlament verabschiedet Portabilitätsverordnung

In seiner Plenartagung vom 18. Mai 2017 hat das Europäische Parlament eine Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (COM(2015)0627) verabschiedet. Dabei wurde die Verordnung mit einer großen Mehrheit von 586 Stimmen, bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Nach der Billigung im Ministerrat haben die Mitgliedsstaaten 9 Monate Zeit, um die Regelungen umzusetzen. Kern der Verordnung

Digitales Erbe: Facebook muss Mutter keinen Zugang auf Account der verstorbenen Tochter gewähren

In seinem Urteil vom 31. Mai 2017 hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Facebook einer Mutter nicht den Zugang auf den Account ihrer verstorbenen Tochter gewähren muss. Dabei ist das Urteil vor allem mit Blick auf das sogenannte digitale Erbe interessant. Kernaussage des Urteils war, dass das Fernmeldegeheimnis dem Anspruch der Erben entgegensteht, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das von der Bundesregierung geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird stark diskutiert. Eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse der letzten 2 Wochen: Ein BITKOM-Gutachten ist zu dem Schluss gekommmen, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei Europarechtswidrig. Es sieht einen Widersprich gleich zu mehreren Richtlinien. Das Drohen Deutschlands mit Bußgeldern gegen Provider aus verschieden Ländern, gehe nicht einher mit dem Ursprungslandprinzip, welches in der E-Commerce-Richtlinie verankert ist. Ebenso

Schweiz: Facebook-Like bestraft

Das Bezirksgericht Zürich hat in einem Verfahren festgestellt, dass das „Liken“ von Beiträgen bei Facebook eine positive Wertung darstellt und der entsprechende Nutzer den Beitrag damit weiterverbreitet. Im konkreten Fall handelte es sich um einen ehrverletzenden Beitrag zulasten eines bekannten eidgenössischen Tierschützers. Die Vorsitzende stellte fest, dass der Beschuldigte den Inhalt des Beitrages mit dem Like („Gefällt mir“) klar befürwortete

Urheberrecht: Hochschulrektoren warnen

„Die Rektoren der deutschen Hochschulen fordern von der Bundesregierung, nicht vor der Verlagslobby einzuknicken und das Urheberrecht wie geplant zu reformieren. Andernfalls könnte der Hochschulbetrieb weitgehend gelähmt werden. Die von der Bundesregierung geplante Reform des Urheberrechts für die Wissenschaft sollte nach Ansicht der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ohne Abstriche umgesetzt werden. Vor einer Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss am Montag sagte HRK-Präsident Horst Hippler

BmI konkretisiert kritische Infrastrukturen

Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung und Ergänzung der BSI-Kritisverordnung erlassen, welche auf Grund des IT-Sicherheitsgesetzes erlassen wurde. Dabei werden nunmehr kritische Infrastrukturen, die einer Meldepflicht bei Sicherheitsverletzungen unterliegen, genauer definiert. Zudem sind die Unternehmen laut IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet dem BSI die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen (§ 8a BSIG). Der Entwurf enthält einen abschließenden Katalog an Daten, anhand

Bayern: Messenger für Streifenpolizei

Die Bayerische Polizei setzt neue Kommunikationstechnik ein. Laut Innenminister Joachim Herrmann startet eine deutschlandweit einmalige flächendeckende Ausstattung mit dem „Polizei Messenger“. Dabei geht es um den datensicheren Abruf von Ermittlungshinweisen, Fahndungsfotos und Einsatzbefehlen. Das Projekt wird finanziert durch das Sicherheitspaket „Sicherheit durch Stärke“ der Bayerischen Staatsregierung. Nachdem die Testläufe erfolgreich waren, startet nun das Pilotprojekt beim Polizeipräsidium Mittelfranken. Bis 2018