Mit Beschluss vom 15.11.2017 hat der achte Zivilsenat des BGH das Verfahren unter dem Aktenzeichen VIII ZR 194/16 ausgesetzt und dem EuGH zwei Fragen betreffend die Auslegung der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) zur Vorabentscheidung gestellt. In der Sache geht es um einen Verbraucher, der über die Website des beklagten Händlers im Jahr 2014 eine zum Preis von 1094,52 € bestellte. Nach
