
In seinem Urteil vom 14.06.2017 entschied der EuGH im „Pirate-Bay“-Prozess (Stichting Brein gegen Ziggo BV, XS4ALL Internet BV, Rs. C‑610/15), dass die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing geschützter Werke wie „The Pirate Bay“ eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Im konkreten Fall bot die schwedische Internetseite „The Pirate Bay“ die Möglichkeit des kostenlosen Herunterladens von Dateien, die zum