Mit zwei Urteilen (Az.: VIII ZR 83/16 sowie VIII ZR 231/16) vom 22. November 2017 hat der BGH entschieden, dass der Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises wiederauflebt, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird. Die Pressestelle des BGH führt aus: „Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren
