In einem Beschluss vom 13. September 2018 und einer Pressemitteilung vom 20.09.2018 hat der BGH bekannt gegeben, dass er das Verfahren um den Sharehosting-Dienst „uploaded“ ausgesetzt hat und dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt hat. Vorliegend betreibt die Beklagte den Sharehosting-Dienst „uploaded“, bei dem Nutzer Dateien hochladen können, die so auch anderen Nutzern zur Verfügung stehen. Dabei erfolgt der
