
Mit Urteil vom 2. Februar 2018 – Az. 6 U 85/17 – hat das OLG Köln entschieden, dass der Kabelnetzbetreiber Unitymedia die Router seiner Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals (WifiSpot) nutzen darf. Gegen dieses Vorgehen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt, weil Unitymedia hierfür keine ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholt („Opt in“), sondern lediglich ein