Empfehlung der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) empfiehlt Anwältinnen und Anwälten nun auch die Deaktivierung und Löschung der kompletten Software für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), nachdem bereits Ende Dezember 2017 die Deaktivierung eines Sicherheitszertifikates empfohlen worden war (wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.de/start-des-besonderen-elektronischen-anwaltspostfachs-verzoegert-sich/).

Die BRAK hatte aufgrund der kurz vor Weihnachten bekannt gewordenen Sicherheitsbedenken die Einführung des besonderen Anwaltspostfaches auf ungewisse Zeit verschoben.

In Ergänzung zur bisherigen Empfehlung empfiehlt die BRAK nun auch, die Client Security umgehend zu deaktivieren und die gesamte Software zu löschen.

 

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Besonderes-elektronisches-Anwaltspostfach-Zur-Sicherheit-sollen-Rechtsanwaelte-die-beA-Client-3952475.html