Das Bundeskartellamt hat Facebook in einer Meldung vom 07.02. 2019 weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook muss zukünftig von all seinen Nutzern eine freiwillige Einwilligung einholen, dass die über Whatsapp oder Instagram und Drittseiten gesammelten Daten dem Nutzerkonto von Facebook zugeordnet werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht kombiniert mit Facebook Daten verarbeitet werden sofern der Nutzer keine
