Nach einer Entscheidung des EuGH vom 19. Dezember 2019 (RechtssacheC-263/18) dürfen „gebrauchte“ E-Books nur über eine Online-Plattformweiterverkauft werden, wenn der Rechteinhaber zustimmt. In dem zu entscheidenden Fall ging es konkret um einen Online-Marktplatzfür „gebrauchte“ E-Books, der von dem niederländischen Unternehmen Tom Kabinet betrieben wird. Kunden können dort gekaufte E-Books an diePlattform weiterverkaufen und müssen zusichern, diese auf ihren Gerätenzu löschen.
