EuGH: Plattform für gebrauchte E-Books kann rechtswidrig sein

Nach einer Entscheidung des EuGH vom 19. Dezember 2019 (Rechtssache
C-263/18) dürfen „gebrauchte“ E-Books nur über eine Online-Plattform
weiterverkauft werden, wenn der Rechteinhaber zustimmt.

In dem zu entscheidenden Fall ging es konkret um einen Online-Marktplatz
für „gebrauchte“ E-Books, der von dem niederländischen Unternehmen Tom Kabinet betrieben wird. Kunden können dort gekaufte E-Books an die
Plattform weiterverkaufen und müssen zusichern, diese auf ihren Geräten
zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie Credits, die sie wiederum für den Kauf anderer Bücher ausgeben können.

Zwei niederländische Verlagsverbände hatte dagegen geklagt. Sie sahen
sich in ihren Urheberrechten verletzt.

Der EuGH gab den Verlegern nun Recht.

So sah es der EuGH vor allem als problematisch an, dass kein de facto wirksamer Mechnismus bestehe, der sicherstellen könne, dass auch wirklich nur eine Plattformnutzer gleichzeitig das entsprechende Werk auf seinem Endgerät gespeichert hat. Zwar müssten die Nutzer bestätigen, dass sie die Datei löschten, nachdem sie das E-Book verkauft haben, eine wirksame Kontrolle dieser Löschung gebe es indes nicht.

Somit sei möglich, dass mehreren Personen gleichzeitig Zugriff auf ein E-Book gewährt werden würde, worin der EuGH sodann eine öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes erblickt hat, die im vorliegenden Fall rechtswidrig ist.

Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221807&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Webseite des Online-Händlers: https://www.tomkabinet.nl/en/