
Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat das erste Bußgeld gegen einen Polizeibeamten auf Grundlage der DSGVO ausgesprochen. Dieser hatte für private Zwecke eine Halterdatenermittlung für ein KFZ-Kennzeichen durchgeführt und diese danach dafür verwendet, bei der Bundesnetzagentur die dazugehörigen Festnetz- und Mobilfunknummern zu erfragen. Anschließend hatte er die betroffene Person ohne ihre Zustimmung kontaktiert. Dabei wurde das Bußgeld nicht gegen die