Facebook-Nutzer gehen in einer Sammelklage gegen die Datenweitergabe von Facebook an die Analysefirma Cambridge Analytica vor. Bei einer Anhörung vor einem Bezirksgericht in Kalifornien am 29.05.2019 erklärte der Facebook-Anwalt Orin Snyder: „Es gibt keine Verletzung der Privatsphäre, da es überhaupt keine Privatsphäre gibt.“ Bei sozialen Medien gebe es keine vernünftige Erwartung auf Datenschutz.
Die Sammelklage wurde im vergangenen Jahr nach Bekanntwerden des Datenschutzskandals, der unrechtmäßigen Weitergabe der Daten, gestartet. Den Nutzern sei ein Schaden durch „hoch aggressives, schädliches und invasives psychografisches Marketing“ entstanden. Facebook hingegen zweifelt die Klageberechtigung der Nutzer an, da diese keine vernünftige Erwartung auf Datenschutz geltend gemacht hätten. Außerdem sei in den Datenschutzbestimmungen auf die Weitergabe hingewiesen worden. Generell vertritt Facebook die Auffassung, dass die Nutzer mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sämtliche Datenweitergabepraktiken akzeptiert hätten und lehnt in seiner Erklärung der Rechte und Pflichten ausdrücklich jegliche Verantwortung für die Praktiken Dritter ab.