Nach einer aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) Sachsen ist ein pauschales Internetverbot im Rahmen einer Sicherungsverwahrung nicht zulässig. Dies entschied das Gericht nach einer Verfassungsbeschwerde eines Insassen der Sicherungsverwahrung, dem ein Internetzugang von seiner Justizvollzugsanstalt (JVA) versagt worden war. Der Mann, der den Beschluss erstritt, ist seit 2013 in der Sicherungsverwahrung der JVA Bautzen untergebracht. Dieser wollte sich für den
