Mit der e-Evidence-Verordnung möchte die Europäische Kommission den Ermittlungsbehörden den Mitgliedstaaten schnellen und länderübergreifenden Zugriff auf vorliegende elektronische Beweismittel garantieren.Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sollen Daten überall in der EU direkt bei den Diensteanbieter anfordern können. Die EU-Staaten verschärften dies durch den Wunsch, dass die Daten binnen 6 Stunden herauszugeben seien, dem Diensteanbieter anderenfalls Strafen von bis zu 2% ihres globalen Umsatzes
