Geplante Freigabe von Behandlungsdaten führt zu Kritik von Datenschützern

Im Rahmen des geplanten Gesetzesentwurfs zur Digitalisierung in der
Gesundheitsversorgung ist nach Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschlands die zentrale Speicherung und Freigabe bestimmter Daten sämtlicher gesetzlich Versicherten (ca. 73 Millionen Personen) für die Forschung vorgesehen.

Der entsprechenden Drucksache 19/13438, die am Donnerstag den 7.
November 2019 beraten werden soll, sind – neben diversen anderen Anpassungen – unter dem Titel „Regelungen zur Datentransparenz werden weiterentwickelt“ tatsächlich Erweiterungen zur zentralen Sammlung und zur Weitergabe von Sozialdaten zu Forschungszwecken zu entnehmen (Buchstabe B, letzter Spiegelstrich, S. 3 der Drs.).

Anlage 1 der Drucksache enthält den Entwurf des „Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG“. Dort sind unter Artikel 1, Nummer 39 (Seite 25 der Drs.) die Details der geplanten Regelung enthalten.

Unter anderem soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen als
Datensammelstelle fungieren, an welche die Krankenkassen für jeden
Versicherten jeweils in Verbindung mit dem Versichertenkennzeichen
folgende Daten übermitteln sollen:

1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,

2. Angaben zum Versichertenverhältnis,

3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a
und 302,

4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und

5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern.

Dabei werden die Daten lediglich pseudonymisiert, nicht aber
anonymisiert gespeichert und können Dritten zu Forschungszwecken sowohl anonymisiert und aggregiert, als auch als pseudonymisierter Einzeldatensatz bereitgestellt werden.

Ein Einverständnis der Versicherten ist dazu nicht erforderlich. Eine
Möglichkeit für die Versicherten, dieser Weitergabe von Daten zu
widersprechen, ist ebenso nicht vorgesehen.

Neben Sachverständigen in der Anhörung des Gesetzesentwurfs haben auch bereits der Bundesrat, sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, Kritik an dieser umfangreichen zentralen Speicherung und
Weitergabe hochsensibler Daten geübt bzw. kritische Stellungnahmen angekündigt.

Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland:
https://www.rnd.de/politik/spahn-will-millionen-versicherten-daten-fur-forschung-freigeben-CCHPRBEQUFGHBH5O2AKOTHTLOM.html

Drucksache 19/13438 (Gesetzesentwurf):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf