Zusätzlich zu den geforderten und geplanten Verschärfungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) (wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.de/die-ergebnisse-der-justizministerkonferenz-haerteres-vorgehen-gegen-hass-im-netz-vorratsdatenspeicherung-und-whistleblowerschutz/) werden die Rufe über Strafverschärfungen in Bezug auf „Cybermobbing“, also insbesondere bezüglich Verleumdung und Beleidigung im digitalen Raum, lauter. Nach Aussagen des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) sollen Beleidigung und Verleumdung künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden. Hierbei würde Bayern eine entsprechende Initiative im Bundesrat anstrengen
