AI Act geleakt

Laut einem Artikel von Golem existiert in den sozialen Medien bereits anscheinend eine Finalversion des AI Acts. Formal unterzeichnet ist diese noch nicht. Die Version wurde von einem Journalisten auf der Plattform X veröffentlicht.

 

Beispielsweise wurde geregelt, dass:

unter anderem Kategorisierungssysteme, die individuelle biometrische Daten beinhalten (Bsp. Gesicht/Fingerabdruck), keinen Rückschluss beispielsweise auf politische, religiöse und philosophische Ansichten sowie die sexuelle Orientierung zulassen sollen. Hiervon ist die gesetzeskonforme Strafverfolgung ausgenommen. (S.59)

die Echtzeit Fernidentifikation in bestimmten eng auszulegenden Fällen möglich sein soll. Genannt wurden u.a. die Suche nach bestimmten Menschen, die Opfer von Verbrechen wurden. (S.62) Die Nutzung solcher Systeme zum Zwecke der Strafverfolgung bedarf der Autorisierung durch die Justiz oder einer unabhängigen gleichwertigen Stelle. Grundsätzlich soll die Genehmigung vor dem Einsatz solcher Systeme eingeholt werden. Ausnahmen hiervon können unter sehr engen Voraussetzungen gemacht werden. Spätestens innerhalb von 24 Stunden ist eine entsprechende Genehmigung einzuholen. (S.67)

Die Version umfasst 892 Seiten und datiert auf den 21.01.2024   

Früherer Beitrag des JIPS zum AI Act: EU-Parlament und Rat einigen sich auf Regelungen zur KI-Verordnung – JIPS (uni-saarland.de)

Quellen: