EU einigt sich auf Obergrenze für anonymen Geldtransfer

Die Europäische Union hat sich auf neue Geldwäscheregeln geeinigt, um verstärkt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Das Gesetzespaket beinhaltet eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen in der gesamten EU, wobei Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, niedrigere Schwellenwerte festzulegen. Zwischen 3000 und 10.000 Euro müssen Banken und Händler die Identität der beteiligten Personen bei Bargeldtransaktionen feststellen und überprüfen, wodurch anonyme Zahlungen nur noch bis zu einem Betrag von 2999 Euro möglich sind.

Die Regelungen erstrecken sich auch auf virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum und Ripple. Krypto-Dienstleister müssen nun für Transaktionen im Wert von 1000 Euro oder mehr die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden erfüllen und Identifizierungsvorgaben einhalten. Die Reform erstreckt sich auf den gesamten Krypto-Sektor und schließt Maßnahmen zur Risikominderung bei Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets ein. Des Weiteren wird ein Verbot für Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister eingeführt, anonyme Konten, Sparbücher, Schließfächer, Münzen oder Geldbörsen für Krypto-Vermögenswerte zu führen. Die nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten zusätzliche Befugnisse, darunter sofortigen Zugriff auf Finanz- und Strafverfolgungsinformationen.

Trotz Bedenken von Experten bezüglich der Macht der Zentralstellen und der Vorratsdatenspeicherung wird das Gesetzespaket als notwendiger Schutz vor Betrug, organisierter Kriminalität und Terrorismus betrachtet. Die endgültige Zustimmung zu den Gesetzestexten durch Parlament und Rat wird als Formsache angesehen.

 
 
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