Im Saarland gilt das neue Schulwesendatenschutzgesetz. Laut Bildungsministerin Streichert-Clivot soll mit dem Schulwesendatenschutzgesetzeine sichere und innovative Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden – das Gesetz setze einen neuen Standard für die digitale Bildung und den Datenschutz im Schulwesen.
Das neue Schulwesendatenschutzgesetzsoll im Umgang mit Daten für Klarheit sorgen, die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und außerschulischen Partnern fördern und so die Bildungsinfrastruktur verbessern.
Das Gesetz soll mehr Handlungssicherheit gewährleisten beim Einsatz der Lernplattform „Online-Schule Saarland“ und beim Einsatz adaptiver Lernsysteme auf Basis künstlicher Intelligenz. Im Saarland haben Schulen bereits seit dem Schuljahr 2022/23 die Möglichkeit, Erfahrungen mit den beiden am deutschen Bildungsmarkt führenden intelligenten tutoriellen Systemen (abgekürzt: ITS). Dabei handelt es sich um Computerprogramme, die eine personalisierte Lernumgebung bieten. Sie passen sich dem individuellen Lernstil und Tempo des Lernenden an und bieten maßgeschneiderte Hilfestellungen und Feedback.
Darüber hinaus soll das Gesetz für mehr Rechtssicherheit in der inklusiven Teilhabe sorgen, so zB beim Einsatz digitaler Werkzeuge wie Avatare, wenn ein Kind dauerhaft krank ist und andernfalls nicht am Unterricht teilnehmen könnte.
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