Kaum strafrechtliche Konsequenzen bei rechtswidrigen Hasskommentaren im Internet

TV-Moderator Jan Böhmermann hat mit seiner Redaktion des „ZDF Magazin Royale“ in der Folge „404 Polizei not found“ den fehlenden Willen von Polizeidienststellen dokumentiert, rechtswidrige Hasskommentare im Internet entsprechend zu verfolgen.
Im Sommer 2021 wurden hierfür sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole.
In fast allen Fällen wurden fehlendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Strafverfolgung und/oder ein schleppender Ermittlungsverlauf festgestellt.
Positiv hervorzuheben seien Hessen und Baden-Württemberg. In Hessen wurde der Sachverhalt direkt an den Staatsschutz übergeben – spätestens nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Sommer 2019 sei man für derlei Anzeigen sensibilisiert. In Baden-Württemberg mündeten die Ermittlungen in die Verurteilung eines Täters.
In anderen Bundesländern waren die Anzeigen erst gar nicht angenommen worden (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg). Auf die Frage, ob derlei Kommentare denn nicht strafbar seien, wurde in Sachsen-Anhalt geantwortet: „Ja, aber das ist doch keine Polizeiarbeit“ und „Ich frage mal ganz höflich: Haben Sie keine anderen Sorgen?“. In Bayern hieß es tatsächlich: „Mei, ist halt das Internet“.
Auch interessant: Täter konnten „nicht ermittelt“ werden – obwohl sie teilweise Klarnamen und eindeutig identifizierbare Fotos/Videos von sich in den sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten.


Quellen:
https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale
https://www.tatütata.fail/
https://www.golem.de/news/tatuetata-fail-polizei-zerknirscht-nach-boehmermann-recherche-2205-165731.html