Am 10.06.2021 hat der Bundestag das neue Bundesverfassungsschutzgesetz angenommen (BGBl. I 2021, 2274). Hierdurch wurde unter anderem das Artikel-10-Gesetz geändert, dessen neuer § 11 Abs. 1a den vieldiskutierten Einsatz von sog. Staatstrojanern ermöglicht.
Quellen und Kommentare:
- https://netzpolitik.org/2021/v
erfassungsschutz-und-bundespol izei-bundestag-beschliesst- staatstrojaner-fuer- geheimdienste-und-vor-straftat en/ - https://www.spiegel.de/netzwel
t/netzpolitik/bundestag- genehmigt-staatstrojaner-fuer- alle-a-d01006d4-a530-41c9- ad69-21a3990acfa8 - https://bitkom.org/sites/default/files/2020-07/03_200702_bitkom_pp_bverfschg.pdf
- Pressemitteilung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verfassungsschutzgesetz-1803422
Nun hat die FDP hiergegen Klage eingereicht. Das Gesetz sei u.a. deswegen verfassungswidrig, weil der Staat Sicherheitslücken in IT-Systemen offen lasse, um Kommunikation auszulesen.
Auch geht der FDP die Befugnis der Nachrichtendienste, die Daten an die Polizei zu übermitteln, zu weit.
Quellen;