Der österreichsische Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt:
- Es soll festgestellt werden, ob Facebook die ursprüngliche “Einwilligung” registrierter Nutzer zu Beginn der DSGVO unrechtmäßig in einen Vertrag umgewandelt hat.
- Eine weitere Frage beschäftigt sich damit, ob Facebook durch das Zusammenführen vieler Datenquellen (z.B. aus Like-Buttons anderer Webseiten) den Grundsatz der Datenminimierung bricht.
- Frage drei und vier drehen sich darum, inwieweit eine Filterung und Verwendung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten für Werbezwecke rechtmäßig ist.