EuGH zur Zulässigkeit von im EU-Ausland lizensiertem Online-Glücksspiel in Deutschland

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 16.04.2026 (Aktenzeichen: C-440/23) eine länger erwartete Entscheidung zur Zulässigkeit des bis 2021 geltenden deutschen Verbots von Online-Casinos getroffen.
Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) aus dem Jahr 2012 sah in § 4 Abs. 4 ein generelles Verbot für das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet vor. Zulässig waren lediglich begrenzte Aktivitäten wie Sport- und Pferdewetten sowie bestimmte Lotterien. Entsprechend konnten durch deutsche Behörden auch keine solchen Lizenzen vergeben werden. Findige Betreiber von Glücksspielwebseiten versuchten dieses generelle Verbot zu umgehen, indem sie sich in einem anderem EU-Staat, vor allem Malta lizensieren ließen, wo solche Lizenzen überhaupt und leicht zu erlangen waren.
Der EuGH musste nun auf Vorlage eines maltesischen Gerichts nach Art. 267 AEUV darüber entscheiden, ob europäisches Recht, namentlich der freie Dienstleistungsverkehr dem deutschen Verbot in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 entgegensteht.
Der EuGH stellte fest, dass der freie Dienstleistungsverkehr durch Deutschland als nationalen Gesetzgeber aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern und der Sozialordnung beschränkt werden kann. Hinsichtlich des Schutzniveaus besteht dabei eine Einschätzungsprärogative des nationalen Gesetzgebers, welche durch soziale sowie kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten sowie einer fehlenden europäischen Harmonisierung bedingt ist.
Insofern erachtete es der EuGH als legitimes Ziel, den Spielbetrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken, um Schwarzmärkten vorzubeugen. Im Vergleich zum Offline-Glücksspiel besteht insoweit auch auf Grund der Möglichkeit des ständigen Zugangs, der Isolation und Anonymität eine größere spezifische Gefahr des Online-Glücksspiels.
Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 ändere daran nach dem EuGH nichts.
Seit Inkraftreten des neuen Glückspielstaatsvertrags im Jahr 2021 ist das Online-Glücksspiel zwar weiterhin in Deutschland verboten, kann im Einzelfall aber erlaubt werden.
Auch hier hilft eine Lizenz aus einem anderen Mitgliedsstaat folglich nicht weiter.
Die Entscheidung des EuGH hat vor allem Auswirkungen für die Kunden solcher, lediglich im EU-Ausland lizensierter Online-Casinos.
Auf Grund des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung steht im Raum, dass die jeweiligen Verträge mit den Betreibern der Plattformen gem. § 134 BGB nichtig sein könnten, so dass die Kunden ihre verspielten Einsätze nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (sofern noch nicht verjährt) zurückfordern könnten, wenn die Rückforderung nicht mangels Kenntnis der Kunden im Einzelfall von der Illegalität des Casinos ausgeschlossen sein sollte, vgl. § 817 S. 2 BGB.

Quellen:

EuGH, 16.04.2026 – C – 440/23

BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024, I ZR 90/23
OLG Köln (19. Zivilsenat), Urteil vom 29.01.2026 – 19 U 53/25