EuG bestätigt Datenschutzrahmen mit den USA – Klage Latombe abgewiesen

Am 6. September 2023 reichte der französische Abgeordnete Philippe Latombe Klage gegen die Europäische Kommission (Rechtssache T-553/23) mit dem Ziel ein, die Angemessenheitsentscheidung zum EU-US Data Privacy Framework (DPF) aufzuheben. Latombe kritisierte unter anderem die fehlende Übersetzung der Entscheidung in alle EU-Amtssprachen, unzureichende Garantien gegen Massenüberwachung, mangelnden Rechtsschutz sowie fehlende Regelungen zu automatisierten Entscheidungen und Datensicherheit.

Das Gericht wies die Klage am 3. September 2025 ab und bestätigte, dass die USA zum Zeitpunkt der Entscheidung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisteten.

Das Gericht führt hierzu in Teilziffer 22 des Urteils aus, dass es die Rechtmäßigkeit des Unionsakts anhand der zum Zeitpunkt des Erlasses vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu beurteilen habe. Zugleich stellt es in Teilziffer 58 fest, dass die Kommission verpflichtet sei, kontinuierlich zu überwachen, ob die Vereinigten Staaten von Amerika weiterhin ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten.

Damit bleibt der DPF als Grundlage (vorerst) für transatlantische Datenübermittlungen bestehen. Ob Rechtsmittel beim EuGH eingelegt wird, bleibt abzuwarten.


Quellen:

Das Beitragsbild sowie der Beitragstext wurden mithilfe von KI-Systemen generiert, wobei die Kontrolle über das Ergebnis bei natürlichen Personen lag. Sämtliche Eingaben in KI-Systemen verfolgten Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.