Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat umfassende Verbesserungsvorschläge für das von der EU-Kommission vorgesehene Gesetzespaket gegen Geldwäsche unterbreitet.
U.a. schlägt er vor, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Prüfungen verarbeitet werden dürfe, vorher genau festzulegen. Daten über die ethnische Herkunft oder sexuelle Ausrichtung etwa sollten nicht verarbeitet werden dürfen.
Außerdem gehen ihm die Zugriffs- und Zugangsrechte zu weit. So müsse der Zugriff der FIU stets auf Erforderlichkeit geprüft werden. Zudem erhalte nach den aktuellen Entwürfen „jede Person der Öffentlichkeit“ Zugang zu den Registern über die Eigentümer von Bankkonten.
Die EU-Kommission hatte am 20. Juli 2021 ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche vorgelegt. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer neuen Behörde und die Einführung einer Vielzahl von neuen Vorschriften vor.
Quellen:
- https://www.heise.de/news/EU-Datenschuetzer-Geplante-Gesetze-gegen-Geldwaesche-sind-unverhaeltnismaessig-6201180.html
- Pressemitteilung zum Gesetzgebungsvorhaben der EU: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3690
- Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:05758242-ead6-11eb-93a8-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF