Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg bietet mit dem Online-Tool DS-GVO.clever einen einfachen Generator an, mit dem Vereine oder kleine Unternehmen nach Abfrage weniger Eingaben einen Datenschutzhinweis erhalten, der z.B. für die Information von Besuchern auf Webseiten, aber auch für die interne Verwendung bei Verarbeitung von Mitglieder- bzw. Kunden- und Angestellten-Daten benutzt werden kann.
Gerade für Vereine und kleine Unternehmen ist der Aufwand für DSGVO-konforme Datenschutzhinweise im Verhältnis zu vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen oft sehr hoch. Deswegen kann DS-GVO.clever ein willkommenes Hilfsmittel für die Erstellung von entsprechenden Datenschutzhinweisen sein, ersetzt jedoch nicht die Prüfung auf Vollständigkeit, da durch DS-GVO.clever nicht alle möglichen Datenverarbeitungen geprüft und ausgewertet werden können.
Quellen:
- zum Tool DS-GVO.clever: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo.clever/
- Pressemitteilung zur Veröffentlichung https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/10/20211005_PM_DSGVO-clever.pdf
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