Das Landgericht Schwerin hat Videoaufnahmen über Kindesmissbrauch unverschlüsselt auf einem USB-Stick abgespeichert, um diese an einen Gutachter zu senden. Beim Gutachter ist jedoch nur ein leerer Briefumschlag angekommen. Wo sich der USB-Stick befindet und wie dieser abhandengekommen ist, ist bisher ungeklärt. Die Landesdatenschutzbehörde ermittelt in dem Fall. Die DS-GVO schreibt für Datenträger mit sensiblen Inhalten vor, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, wie z.B. eine Verschlüsselung. Für Gerichte gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Richtlinie zum Umgang mit USB-Sticks. Ob diese missachtet wurde, sollen nun die Ermittlungen klären.