BSI fordert bessere IT-Sicherheit für VerbraucherAnspruch auf Personalausweis ohne FingerabdruckBSI fordert bessere IT-Sicherheit für Verbraucher

Das Verwaltungsgericht in Hamburg hat angeordnet, dass Privatpersonen nicht verpflichtet werden können die Fingerabdrücke und weitere Informationen auf dem Personalausweis speichern lassen zu müssen.
Seit August 2021 gilt in Deutschland die Pflicht bei der Beantragung von neuen Personalausweisen die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen zu lassen. Diese werden dann neben weiteren Informationen auf diesem „hoheitlichem Dokument“ gespeichert. Die Hamburger Richter zweifeln somit an der EU-Verordnung, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet die Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu speichern.
Das Hamburger Verwaltungsgericht argumentiert, dass der Antragsteller im Zweifel „einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet“. Somit wurde ein Ausweis ausgestellt, welcher zunächst auf ein Jahr befristet ist, bis die Rechtslage höchstrichterlich geklärt ist.
Somit bleibt abzuwarten, wie der EuGH bei der Digitalcourage Klage aus 2021 entscheiden wird. Dort wurde am Dienstag (14.03.2023) verhandelt.

Quelle: https://www.heise.de/news/Verwaltungsgericht-Buerger-hat-Anspruch-auf-Personalausweis-ohne-Fingerabdruecke-7547213.html