Digitale Verfassungsbeschwerde: Regierungsentwurf veröffentlicht

Am 23.08.2023 hat die Bundesregierung die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch am Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht und hierfür einen entsprechenden Regierungsentwurf veröffentlicht.

Der Entwurf sieht nun auch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht vor. Mit der Einfügung der neuen §§ 23a bis 23e BVerfGG werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen. Danach können in den verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht Dokumente auch auf elektronischem Weg rechtswirksam eingereicht sowie seitens des Bundesverfassungsgerichts Dokumente elektronisch zugestellt werden. 

Im Interesse der Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs folgen die vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts werden zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Verbände und Unternehmen sowie andere Verfahrensbeteiligte können vom elektronischen Zugang Gebrauch machen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Zudem sind in dem Entwurf Vorkehrungen für die elektronische Aktenführung durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehen.
Das Gesetz soll zum Monatsanfang des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten (Beispiel: bei Verkündung im Januar 2024 also zum 1. Mai 2024).

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