Die EU-Kommission hat erstmals eine Liste von 17 sehr großen Online-Plattformen und 2 sehr großen Suchmaschinen veröffentlich, welche nun die Bestimmungen des Digital Services Acts umsetzen müssen.
Zu den Betroffenen gehören neben fünf Google-Diensten (Play, Maps, Shopping, YouTube, Search), den Online-Shopping Anbietern AliExpress, Amazon und Zalando, den Social Media Plattformen Instagram, Facebook, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok und Twitter auch der Apple AppStore, Booking.com und Bing.
Als einziger nicht kommerzieller Anbieter ist auch Wikipedia betroffen.
Voraussetzung für die Aufnahme auf die Liste war das Überschreiten der Marke von mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern.
Die betroffenen Unternehmen haben nun vier Monat Zeit, die Vorgaben des Digital Services Acts umzusetzen.
So sollen beispielsweise Nutzer*innen zukünftig Informationen darüber erhalten, weshalb ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden, Werbung aufgrund des Profilings von Kindern ist nicht mehr zulässig und Inhalte müssen sorgfältiger moderiert werden, um Desinformation zu vermeiden.
Die Dienste werden zukünftig einmal jährlich auf eigene Kosten kontrolliert.
In diesem Zusammenhang wurde am 18.04.23 in Sevilla eine neue Stelle der EU-Kommission eröffnet. Dabei handelt es sich um die ECAT (European Center for Algorithmic Transparency), die Teil der Europäischen Kommission ist.
Aufgabe von ECAT ist die Bereitstellung von wissenschaftlichem und technischem Fachwissen zur Durchsetzung der Aufsicht der EU im Rahmen des Digital Services Act für Very Large Online Platforms (sehr große Online-Plattformen) und Very Large Online Search Engines (sehr große Suchmaschinen).
Ziel des interdisziplinären Teams aus Datenwissenschaftlern, KI-Experten, Sozialwissenschaftlern und Rechtsexperten ist es, die Funktionsweise der Algorithmen zu bewerten und Verfahren zur Minderung ihrer Auswirkungen vorzuschlagen. Dies soll wiederum eine gründliche Analyse der vorgelegten Transparenzberichte und Bewertungen durch die Kommission gewährleisten.
Unternehmen müssen nach dem DSA verschiedene Anforderungen in ihrem Risikomanagement (technische Analyse und Bewertung von Algorithmen) und der Transparenz bei der Verwendung von Algorithmen einhalten. Hierzu gehört z.B. eine Risikobewertung wie illegale Inhalte und Desinformation durch ihre Dienste verstärkt werden können, die Beeinflussung auf die Medienfreiheit oder auch Gewalt und psychische Gesundheit.
Quellen:
– Liste der betroffenen Unternehmen: https://www.golem.de/news/dsa-liste-auch-die-wikipedia-wird-schaerfer-reguliert-2304-173709.html
– Pressemitteilung: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_23_2413
– Pressemitteilung zur Eröffnung von ECAT: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2186