KI-Verordnung (AI Act) geht in den Trilog: Offene Briefe von Interessenverbänden

Die Abstimmung der KI-Verordnung soll noch in diesem Jahr in die entscheidende Phase gehen. Ursprünglich war geplant, die KI-Verordnung bereits zu Beginn des Jahres zu verabschieden. Der Gesetzentwurf befindet sich momentan in einem sog. Trilogverfahren, bei dem der Rat, das Parlament und die EU-Kommission sich abstimmen.

Erwartet wird, dass die Verordnung erst 2025 oder 2026 in Kraft treten wird. 

 

Am 19.04.2023 veröffentlichte Amnesty International gemeinsam mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen einen offenen Brief zu menschenrechtlichen Anforderungen an die KI-Verordnung.

Konkret forderten die Unterzeichner die Gewährleistung horizontaler und durchgängiger Zugangsanforderungen für alle Systeme der KI und deren Nutzung, die Sicherstellung der Ermächtigung der von den KI-Systemen Betroffenen, sich zu informieren, die Aufnahme des Rechts der Betroffenen, im Fall einer Rechtsverletzungen eine Beschwerde bei einer nationalen Behörde einreichen zu können sowie das Recht auf Vertretung natürlicher Personen und Organisationen des öffentlichen Interesses, eigenständige Beschwerden bei einer nationalen Aufsichtsbehörde einzureichen und des Rechts auf wirksame Rechtsbehelfe bei Rechtsverletzungen.

Sichergestellt werden soll des Weiteren auch die Gewährleistung von Rechenschaftspflichten und Transparenz bei der Nutzung von KI sowie das Verbot von KI-Systemen, die ein inakzeptables Risiko für die Grundrechte darstellen. Der offene Brief wurde von Amnesty International sowie 75 weiteren weltweit agierenden Organisationen unterschrieben. 

 

Ebenfalls am 19.04.2023 veröffentlichte die Initiative Urheberrecht (IU), die über 40 Verbände und Gewerkschaften repräsentiert, ihren „Ruf nach Schutz vor generativer KI“ und warnte ebenfalls vor einem nicht ausreichend gewährleisteten Schutz des digitalen Ökosystems und der Gesellschaft. Die IU fordert eine entlang der gesamten Entstehungskette der KI eingreifende Regulierung. Mit Hinblick auf die für das Training der KI verwendeten Materialien (Texte, Bilder, Videos und andere Materialien von Urhebern, ausübenden Künstlern und weiteren Rechteinhabern) soll die KI-Verordnung durch die Aufnahme der folgenden Änderungen angepasst werden: 

  • Transparenz über das verwendete Trainingsmaterial
  • hinreichende Belastbarkeit des Trainingsmaterials
  • Nachweis einer Rechtsgrundlage für die Erhebung und Nutzung des Trainingsmaterials
  • Haftung für alle durch die KI-generierten und verbreiteten Inhalte
  • keine algorithmische oder sonstige Bevorzugung KI-generierter Inhalte
  • strukturelle Trennung von Generierung und Verbreitung von KI-Inhalten
  • ein Mindestmaß an kontinentaler Datenverarbeitungs-Infrastruktur.

Die Urheber sehen sich insgesamt durch den aktuellen Entwurf der KI-Verordnung als nicht ausreichend geschützt. In einem zweiten Schritt fordert die IU daher eine Neujustierung der Interessen im Urheberrecht. 

Quellen: