Datenschutzrechtliche Zulässigkeit sogenannter „Handy-Blitzer“

Mithilfe sogenannter „Handy-Blitzer“ soll in vorbeifahrende Autos gefilmt werden,  um Verkehrsteilnehmer, die während der Fahrt ihr Handy benutzen, ausfindig zu machen. Die schräg nach unten gerichteten Kameras fotografieren dabei durch die Windschutzscheibe, sofern das computergestützte System ein Mobilfunktelefon und eine dazu passende Handhaltung des Fahrers erkennt. Im Anschluss werden die Bilder von der Polizei ausgewertet. Seit 2022 nutzt Rheinland-Pfalz das System im Raum Trier und Mainz. Es soll nunmehr auf das ganze Bundesland ausgeweitet werden. Auch andere Bundesländer erwägen den Einsatz dieser
Technik.

Datenschützer kritisieren dieses Verfahren: Das Anfertigen von Video- oder Fotoaufnahmen dürfe nur bei einem konkreten Tatverdacht erfolgen, ansonsten sei hierfür bereits keine Rechtsgrundlage einschlägig. Zudem ist umstritten, ob das bloße Halten des Handys bereits eine
Ordnungswidrigkeit darstellt. Außerdem wird befürchtet, dass die Technik auch für weitere Überwachungsmaßnahmen eingesetzt werden könnte.

Quellen: