Copyright-Klage gegen KI-Firmen in den USA

Vor dem US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kalifornien in San Francisco läuft eine Sammelklage von drei Künstlerinnen gegen StabilityAI, Midjourney und DeviantArt weiter. Zudem haben die Klägerinnen beantragt, die Sammelklage für weitere Rechteinhaber
zuzulassen.

Die drei Firmen betreiben jeweils KI-Modelle, die Bilder erzeugen, die auf zugänglichen Bildern aus dem Internet trainiert wurden. Die Klägerinnen werfen den Firmen vor, dass keine Erlaubnis für das zum Trainieren notwendige Kopieren der Bilder eingeholt wurde. Gegen StabilityAI richtet sich zudem insbesondere der Vorwurf, dass deren Modell „Stable Diffusion“ darauf ausgerichtet ist, Bilder im Stil des jeweiligen Künstlers zu erzeugen, was eine Generierung von selbst nicht lizenzierten, abgeleiteten Werken aus den vorhandenen Bildern darstelle.

Das US-Bezirksgericht lehnte basierend auf den, von den beklagten Firmen eingebrachten Anträgen auf Einstellung des Verfahrens, eine Vielzahl der Vorwürfe als zu unkonkret ab, teilweise können die abgelehnten Vorwürfe jedoch mit Nachbesserungen (weitere, detailliertere Ausführungen zu den einzelnen Vorwürfen) erneut zur Verhandlung eingereicht werden. Endgültig zurückgewiesen wurden die Vorwürfe von zwei Klägerinnen, da es in deren Fällen an der Registrierung ihrer Werke beim US Copyright Office fehlte, was jedoch Voraussetzung für Copyright-Klagen in den USA ist.

Auch wenn die Vorwürfe in ausführlicherer Form erneut eingereicht werden können und über die bereits geltend gemachten Vorwürfe der Klägerin Sarah Andersen für insgesamt 16 Werke die Klage zugelassen wurde, schätzt der zuständige Richter die Erfolgsaussichten als gering ein.

Nach Auffassung des Richters sei nicht klar, ob es sich bei den generierten Bildern um abgeleitete Werke handelte. Das sei auch dann fraglich, wenn von der Klägerin gezeigt werden könnte, dass alle Bilder, die als Trainingsdaten verwendet wurden, urheberrechtlich geschützt sind und sämtliche generierte Bilder auf diesen Trainingsdaten basierten. Voraussetzung für die Anerkennung als abgeleitetes Werk wäre, dass eine wesentliche Ähnlichkeit zwischen den Ausgangsbildern und den generierten Bildern gezeigt werden müsste.

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