Bundestag beschließt Gesetzesentwurf zum Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen

Der Bundestag stimmt am 24.06.2021 für die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrages“ und „zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“.

Mit dem ersten Gesetzesentwurf soll die europäische Warenverkaufsrichtlinie umgesetzt werden. Wichtige Inhalte sind die Einführung einer Aktualisierungspflicht für Verkäufer von Geräten mit digitalen Elementen, wie Handys und Laptops. Die Pflicht, Updates und Versionswechsel zu installieren, soll die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Kaufsache gewährleisten. Außerdem werden Sonderregeln für solche Geräte, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist, eingeführt. Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass die digitalen Elemente, die in der Sache enthalten sind, während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind. Zudem wird die Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag, bei der Beteiligung von Verbrauchern auf ein Jahr verlängert.

Weiterhin werden die Bestimmungen für Garantien ergänzt; demnach müssen in Zukunft Garantieerklärungen einem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden und aus der Garantie muss deutlich hervorgehen, dass gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt bleiben.

Mit dem zweiten Gesetzesentwurf soll indes die europäische Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen umgesetzt werden.

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